AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PK-Media Consulting GmbH

– im folgenden PK-Media genannt –

Stand: 3.02 A Allgemeine Bedingungen

I. Geltungsbereich

(1)Die Angebote, Leistungen und Lieferungen von PK-Media erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

(2)Spätestens mit der Auftragserteilung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebersunter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.

(3)Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn PK-Media ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

(4)Nebenabreden bedürfen der Schriftform sowie Bestätigung durch die Geschäftsführung von PK-Media.

II. Vertragsschluss

(1)Aufträge und Verträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für ergänzende Vereinbarungen oder Änderungen.

(2)An sämtlichen Unterlagen behält sich PK-Media das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.(siehe auch Abschnitt A XIII. Urheberrechte und andere Schutzrechte)

(3)Kostenvoranschläge, Projektunterlagen, Muster, Zeichnungen, Entwürfe und sonstige Unterlagen dürfen weder anderweitig benutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

(4)Alle Kostenvoranschläge und Kalkulationen gelten jeweils nur für die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Software Versionen. ZeigtPK-Media dem Auftraggeber an, dass eine neue Software Version bereits verwendeter Software genutzt wird, so hat PK Media das Recht auf ei-ne Vertragsanpassung in Höhe der ihr anfallenden Mehrkosten.

III. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1)Zur Erstellung der Leistungen sind, soweit rechtlich vorgegeben, durch den Kunden alle Genehmigungen beizubringen.

(2)Die Kosten für Erlaubnisse und Genehmigungen trägt der Auftraggeber.

IV. Leistungsänderung im Vertragsverlauf

(1)Der Auftraggeber kann Änderungen und Ergänzungen, dem mittels des Auftrages konkret vereinbarten Leistungen nur schriftlich verlangen. ImFalle von vereinbarten Abnahmen ist eine Leistungsänderung nur bis zum Zeitpunkt der Abnahme möglich. Die PK-Media prüft den Änderungs-wunsch so schnell als möglich und unterbreitet dem Auftraggeber ein Angebot, dass Angaben zur technischen Umsetzbarkeit und der damit ver-bunden Kosten sowie der damit verbunden Zeitplanverschiebung enthält. Dieses Angebot muss ebenfalls wenigstens in Textform abgegeben werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Kunden. Die Freigabe der Leistung stellt diese Zustimmung gleich. Die vereinbarteVertragsanpassung wird in ihrer schriftlich festgehaltender Form Bestandteil des Vertrages.

(2)Die PK-Media wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständliche Leistung planmäßig weiterführen, essei denn der Kunden weist die PK-Media schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingeschränkt wer-den sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund erLeistungsänderung nicht mehr wären, hat der Auftraggeber kein Anrecht auf eine Reduzierung des vertraglich vereinbarten Zahlungen.

V. Abnahme

(1)Bei Bearbeitung von Klang-, Bild- oder Datenmaterial erfolgt die Abnahme der Leistung mit Entgegennahme des von PK-Media bearbeitetenMaterials durch den Auftraggeber. Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn das von PK-Media erstellte Werk auf Anweisung des Auf-traggebers direkt an ein Presswerk oder weiterverarbeitenden Betrieb geliefert wird.

(2)Die Abnahme von vervielfältigtem Material (z.B. Pressung) erfolgt mit der Entgegennahme der Vervielfältigungsstücke durch den Auftraggeber.

(3)Der Auftraggeber hat unverzüglich mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.

(4)Erkennt der Auftraggeber keine Abnahmefähigkeit und schlägt die Abnahme insoweit fehl, hat der Auftraggeber der PK-Media eine abschließen-de Auflistung und Beschreibung aller die Abnahme hindernden Mängel zu erstellen. Die PK-Media beseitigt die aufgezeigten Mängel binnen an-gemessener Frist zu einem benannten Prüftermin in dem nur die protokollierten Mängel Gegenstand der Prüfung sind, soweit sie einer isolierten Prüfung zugänglich sind. Der Auftraggeber darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern.

(5)Der Auftraggeber hat Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch die PK-Media zuerklären.

VI. Termine

(1)Terminabsprachen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es handelt sich um eine beidseitige schriftliche Bestätigung, die einen kalen-dermäßig genauen Termin bestimmt.

(2)Sollten Termine aufgrund höherer Gewalt oder anderer Gründe, die die nicht zu vertreten haben, nicht eingehalten werden können, z.B. Streik, Stau, Materialschäden usw., wird dieser Termin um eine angemessene Frist nach hinten verlegt.

(3)Wenn mit dem Auftraggeber feste Termine für Aufnahmen oder die Bearbeitung von Material vereinbart wurden, müssen diese Termine im Falle einer Verhinderung oder Kündigung sofort abgesagt werden. Ansonsten kann PK-Media ohne Nachweis eine Entschädigung für die ausgefallene Zeit verlangen: weniger 30 Tage bis zum Termin 10%, weniger 15 Tage bis zum Termin 30% und weniger 36 Stunden bis zum Termin 100%. Es werden ausschließlich die Fehlzeiten, nicht aber evtl. Materialkosten berechnet, sofern nicht für diesen Auftrag spezielles Material eingekauftwurde, welches in einem solchen Fall dann aber auch an den Auftraggeber übergeben wird.

VII. Zahlungsbedingungen

(1)Während der Bearbeitung des Materials ist der Auftraggeber auf die Anforderung von PK-Media hin zu Teilzahlungen verpflichtet, die dem jewei-ligen Stand der erbrachten Leistungen entsprechen. Hierbei ist der Zahlungseingang bei PK-Media maßgeblich. Erfolgt die Teilzahlung nichtrechtzeitig oder nicht vollständig, kann PK-Media ohne Ankündigung von dem Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat in diesem Fall 30 % des Brut-toauftragswertes zu bezahlen.

(2)Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sofort mit Stellung der Teil- oder Schlussrechnung fällig.

(3)Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn PK-Media endgültig über sie verfügen kann. Diskont-, Wechselgebühren o.ä. gehen zu Lasten desAuftraggebers.

(4)Gegen die Ansprüche von PK-Media kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, oder ein rechts-kräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus demselbenrechtlichen Verhältnis beruht. Für den Fall, dass der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist, werden sämtliche Zurückbehaltungsrech-te, insbesondere die der §§ 273, 320 BGB ausdrücklich ausgeschlossen.

(5)Gebühren, insbesondere GEMA Gebühren und Lizenzgebühren, sowie Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden vom Auf-traggeber getragen, soweit nichts anderes Vereinbart ist.

(6)Anreise mit Pkw und Übernachtungskosten mit Frühstück in einer drei Sterne Unterkunft trägt der Auftraggeber. Nimmt PK-Media diese Leistungnicht in Anspruch, stellt PK-Media ersatzweise eine Pauschale, gemäß der aktuellen Reisekostenliste in Rechnung.

(7)Mit der Übergabe der Daten gilt die Leistung als abgeschlossen und ist nach Rechnungseingang beim Auftraggeber fällig. Dies ist unabhängigdavon, ob der Auftraggeber die durch PK-Media erbrachte Leistung nutzt oder nutzen kann.
(8)Kommt der Auftraggeber mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, ist PK-Media ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugs-schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen EZB-Leitzins zu berechnen.
(9)Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so steht PK-Media 30 % der vereinbarten Bruttovertragssumme zu.
(10)Der Auftraggeber ist auch dann zur Zahlung des Preises verpflichtet, wenn die Veranstaltung und/oder Produktion aus Gründen, die PK-Media nicht zu vertreten hat, abgesagt oder abgebrochen oder zeitlich verkürzt wird. Dies gilt auch, wenn dies aufgrund des Fehlens einer Genehmi-gung, schlechten Wetters, Absage des Künstlers, mangelnden Besucherinteresse oder ähnlichem erfolgt.
VIII. Eigentumsvorbehalt
(1)Sämtliche von PK-Media gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung Eigentum von PK-Media.
(2)An allen PK-Media vom Auftraggeber überlassenen Materialien wird PK-Media zur Sicherung sämtlicher Forderungen ein Pfandrecht bestellt,welches sich auch auf die Lizenzen und Verwertungsrechte der entsprechenden Produktionen erstreckt.
IX. Versand
(1)Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
(2)Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung des Materials geht auf den Auftraggeber über, sobald das Material an den Transportdienst übergeben wird. Sollte der Versand auf
Wunsch des Auftraggebers verzögert werden, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(3)Zur Transportversicherung ist PK-Media nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers verpflichtet. Die Kosten hierfür trägt der Auftragge-ber.
X. Anlieferung von Material durch den Auftraggeber
(1)Vom Auftraggeber zu stellende Ausgangsmaterialien sind PK-Media in einem einwandfreien Zustand frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber trägtallein die Verantwortung für den Inhalt und di Qualität der Ausgangsmaterialien.
(2)PK-Media ist zu einer Überprüfung der Ausgangsmateriealien nicht verpflichtet.
XI. Gewährleistung / Haftung
(1)Die PK-Media haftet unbeschränkt für die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter und Führungskräften vorsätzlich oder gar grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigen Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzungdes Lebens, des Körper und der Gesundheit.
Für sonstige Schäden haftet die PK-Media nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertra-ges überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadenersatz-pflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Pro-dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über die vorstehend hinausgehende Haftung der PK-Media ist ausgeschlossen. Die PK-Media haftetinsbesondere nicht für einen entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
(2)Künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption stellen keinen Mangel dar. PK-Media haftet ausschließlich für unmittelbar durch sieverursachte Sachschäden. Jede weitere Haftung für Folgeschäden oder Verluste wird ausgeschlossen. (PK-Media bemüht sich den subjektiven, kreativenWünschen der Auftraggeber bei der Ton- und/oder Bildbearbeitung gerecht zu werden, übernimmt hierfür aber keine Gewähr.
(3)Bei Leistungen mit auf PK-Media zurückzuführenden Fehlern, hat PK-Media das zweimalige Recht auf Nachbesserung oder Neuerstellung. Hierfür ist PK-Media eine angemessene Frist einzuräumen. Im Falle von misslungener oder stark verzögerter Nachbesserung kann der Auftraggeber eine Herabsetzungder Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht demAuftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(4)Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche schriftlich und mit Übersendung der beanstandeten Produkteangemeldet werden.
(5)Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Auflage sind fabrikationsbedingt und berechtigen nicht zur Beanstandung. Es wird in jedem Falldie gelieferte Menge berechnet.
(6)Die Fabrikationsfreigabe oder der Verzicht auf diese schließt alle Mängel außer technischen Produktionsmängeln aus.
(7)Soweit PK-Media auf Websites Dritter mittels Hyperlink verweisen, übernehmt PK-Media für diese fremden Websites keinerlei Haftung, weder für Inhalt,Vollständigkeit, Rechtsmäßigkeit oder sonstigen Zusammenhängen in Verbindung mit dieser Seite.
(8)Alle Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen gelten auch für alle mittelbaren und unmittelbaren Mitarbeiter des Betriebes.
(9)Die PK-Media haftet nicht für Software und Geräte, die nicht von ihr gestellt werden. Fehlende Kompatibilität dieser mit Software oder Geräten der PK-Media gelten nicht als Mangel.
XII. Vorzeitige Vertragsauflösung
(1)Der Vertrag kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
(2)Wird der Vertrag gekündigt, so steht PK-Media die Vergütung nur für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu.
(3)Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch die PK-Media liegen unter anderem vor, wenn
a) Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgebhoben wird.
b)der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn mehr-fach Lastschriften nicht eingelöst werden konnten.
c) der Auftraggeber von PK-Media zur Realisierung seiner Ziele unlautere Machenschaften oder unrechtmäßiges Vorgehen erwartet
d)der Auftraggeber die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Ranking Seiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht ein-hält oder gegen wesentlich Vertragspflichten, zum Beispiel die Geheimhaltungspflicht, verstößt.
Ein wichtiger Grund wird vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiten Inhal-te angreifen.
e)wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Rückstand gerät oder aber dieser einer Preisanpassung der PK-Media nicht zugestimmt hat, wenn seitens der letzten Preisverhandlung mehr als sechs Monate vergangen sind. Als Preisverhandlung gilt auch der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages.
(4)Bei vorzeitige Kündigung durch den Auftraggebers, ohne das für die Kündigung ein wichtiger Grund vorgelegen hätte, schuldet der Auftraggeberdie aus dem Monatsbudget errechnete Provision zuzüglich der monatlichen Betriebskosten, die bis zum regulären Vertragsende anfallen. Die Ab-rechnung erfolgt tagesgenau.
XIII. Urheberrechte und andere Schutzrechte
(1)Das Urheber- und Nutzungsrecht für von PK-Media erstellte Materialien und Unterlagen liegt bei PK-Media.
(2)Einzelvertraglich kann, sofern gesondert schriftlich vereinbart, ein zeitlich beschränktes oder unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wer-den. Im Zweifelsfall gelten Rechte als nicht übertragen, die nicht gesondert aufgelistet wurden.
(3)Das Urheber- und Nutzungsrecht für Rohmaterial liegt bei PK-Media.

(4)Der Auftraggeber versichert und steht dafür ein, dass er über sämtliche vom ihm genutzten oder PK-Media zur Nutzung überlassenen Rechteund Lizenzen frei verfügen darf. Der Auftraggeber stellt PK-Media von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und steht für alle daraus entstehendenKosten selbst ein.
(5)Bei Bildnissen versichert der Auftraggeber, dass insbesondere abgebildete Personen oder Eigentümer oder sonstige Berechtigte von abgebil-deten Objekten oder Gegenständen mit der Veröffentlichung einverstanden sind und dass seiner Kenntnis nach keine Rechte Dritter bestehen,die eine Nutzung der Bildnisse einschränken oder ausschließen.
(6)Die PK-Media Consulting GmbH darf das erstellte Material zur Eigenwerbung nutzen.
(7)Folgelizenzen und andere Schutzrechte, die aufgrund einer aktualisierten Softwareversion benötigt werden, sind vom Auftraggeber zu zahlen.
(8)Räumt der Auftraggeber Urheber und Nutzungsrechte, die ihm von der PK-Media überlassen wurden einem Dritten ein oder gibt er diese Rech-te einem Dritten zur Nutzung, so ist die PK-Media berechtigt 10 % der mit der Rechteeinräumung oder Überlassung verbundenen Gebühr oderLizenz vom Auftraggeber für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Abschluss des Rahmenvertrages zu fordern. Wurde zwischen dem Auftraggeberund dem Dritten keine angemessene Gebühr oder Lizenz vereinbart, so tritt an dessen Stelle im Verhältnis zur PK-Media die übliche Gebühroder Lizenz.
XIV. Datenschutz und weitere rechtliche Bestimmungen
(1)Daten des Kunden werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
(2)Die PK-Media prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber ist für dieZulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter, der von Ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten, der Landing Pages und deren Inhal-te alleine verantwortlich, insbesondere in urheberrechtliche, wettbewerbsrechtlichen strafrechtlicher Hinsicht. Die PK-Media wird die googleRichtlinien einhalten, die bei ihr auf Anfrage eingesehen werden können.
(3)Der Auftraggeber stellt die PK-Media hiermit von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalteverwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.
(4)Die PK-Media behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen und nicht für die Marketingmaßnahme und die Optimierung zu verwen-det, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien bzw. gegen die guten Sitten verstoßen. Die PK-Media führt jedochkeine eigene rechtliche Prüfung Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten / enthaltenen Inhalte durch.
(5)Die PK-Media ist berechtigt, die im Namen ihrer Kunden erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dasssie Rechte Dritter nicht mehr verletzten oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn die PK-Media von Dritte auf Unterlassungin Anspruch genommen wird.
(6)Der Auftraggeber verpflichtet sich, all ihm bei der Vertragsdurchführung von der PK-Media oder im Auftrag von der PK-Media behandelndenPersonen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts –und Betriebsgeheimnisse bzw. als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Jede Partei ist verpflichtet, solche nicht allgemein zugänglichen betrieblichen Informationen nur für Zwecke dieses Vertrages einzusetzen und zu nutzen und gegenüber Dritten jederzeit strengsten Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchge-wohnheiten und Technologien der Suchmaschinen soweit dies nicht allgemein bekannt ist. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Been-digung dieses Vertrages weiter.
(7)Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur dann an Dritte weiterzugeben, wenn dies vereinbart wurde. Vertrauliche Informatio-nen im Sinne dieser Vereinbarung insbesondere alle während der Dauer des Auftrags in mündlicher, visueller oder schriftlicher Form oder Daten-träger ausgetauschte Informationen, dabei erzielte Erkenntnisse und Ergebnisse und Betriebsgeheimnisse. Als vertrauliche Informationen gelten auch Erkenntnisse und Informationen über die Tätigkeit, Projekte der jeweiligen Mitkonkurrenten des Auftraggebers. Die Schweigepflicht zu den vertraulichen Informationen gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch die jeweilige Partei selber schriftlich aufgehoben wer-den.
XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
(1)Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf. Für alle in- und ausländischen Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der BundesrepublikDeutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechtes.
(2)Sollten einzelne oder Mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nach Vertragsabschluss unwirksame werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.
B Bedingungen für Dienstleistung im Bereich des Suchmaschinenmarketings
(1)Soweit mit der PK-Media ein Vertrag zur Dienstleistung im Bereich des Suchmaschinenmarketing vereinbart wurde, gelten zusätzlich zu Ab-schnitt A die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Abschnittes B. Vereinbart sind nur die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Dienst-leistungen. Für den Kampagnenbau, die Keyword-Definition, Landing-Pages, Kampagnenoptimierung die Stellung von Rufnummern und dieAuswertung der Anfragen werden jeweils eigene Vertragsabschlüsse benötigt. Soweit nicht ausdrücklich erwähnt, sind diese Dienstleistungen im Leistungsumfang nicht enthalten.
(2)Nach Auftragsannahme und Beginn der Zusammenarbeit ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Kampagnenerstellung benötigten Informati-onen, Freigaben und Materialien binnen einer Frist von drei Werktagen bereitzustellen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(3)Für den Startbeginn der Kampagne gilt A IV dieser Allgemeinen Geschäftsbedung, jedoch wird die PK-Media dem Auftraggeber über den Kam-pagnenbeginn benachrichtigen. Etwaige Einwendungen gegen die Kampagne müssen binnen einer Frist von drei Werktagen der PK-Media schriftlich mittgeteilt werden. Ansonsten gelten alle Werke der Kampagne als abgenommen.
(4)Das PK-Media Suchmaschinenmarketing (SEM) umfasst sämtliche Marketingmaßnahmen, die mit oder durch den Einsatz von Suchmaschinendurchgeführt werden. Ziel ist stets die verbesserte Positionierung in den Sucher gebnissen der wichtigsten Suchdienste während der vereinbar-ten Vertragslaufzeit. Des weiteren werden die Erstellung von Kampagnen und die Definition der mit den Kunden vereinbarten Suchbegriffe undSuchbegriffskombinationen, im folgenden Keywords genannt, vorgenommen. Es werden hierzu Landing-Pages erstellt, sowie vorhandene Kam-pagnen optimiert. Es wird eine standardisierte Kontaktoptimierte Miniwebseite (Landing-Page) erstellt, welche nicht als Ersatz oder Erweiterung der Webseite des Kunden gilt, sondern speziell zur Kontaktoptimierung genutzt wird. Dabei stellt der Kunde eigene Inhalte bereit oder gestaltetdie Nutzung bereits vorhandener Materials (beispielsweise von seiner Originalwebseite). Bei Bedarf werden Kampagnenoptimierung vorgenom-men und falls vereinbart google my business Einträge erstellt. Desweiteren wird ein Jingle bei Anruf eines Endkunden eingespielt und Domainsfür die Miniwebseite registriert. Auf Nachfrage kann der Auftraggeber den Verlauf der Kampagne jederzeit überprüfen, hierzu gilt als ausreichendvereinbart, die durch die Software bereit gestellten Kennzahlen zu vergleichen.
(5)Die PK-Media behält sich das Recht vor frei zu entscheiden, ob es sinnvoll ist für den Auftraggeber eine Landing-Page aufzusetzen oder seineaktuelle Webpage als Microsite (Einzelseite) zu spiegeln. Der Auftraggeber erhält keine Exklusivität für (Schlüssel-) Begriffe beziehungsweiseKeywords.
(6)Die PK-Media kann benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber frei verwenden. Die PK-Media wird dabei nicht denInteressenten eines Auftraggebers Vorrang einräumen. Der Auftraggeber ist zur aktiven Mitarbeit an der Kampagne verpflichtet, um die Reso-nanz zu ermitteln und Verbesserungspotentiale zu erkennen.
(7)Die PK-Media meldet in Ergänzung zu Abschnitt A XIII die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Domains im eigenen Namen an. Der Auf-traggeber erhält in diesem Fall weder Nutzungsrechte noch andere Rechte an der Domain, soweit nicht anders vertraglich vereinbart. Meldet die PK-Media für den Kunden eine Domain auf den Namen des Auftraggebers an, räumt der Auftraggeber der PK-Media hiermit das Recht ein, dieDomain in Falle des Zahlungsverzuges nach diesem Vertrag oder anderer als wichtiger Grund im Sinne des Vertrages, die zur Kündigung be-rechtigen geltenden Ansprüche jederzeit auf den eigenen oder Dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.
(8)Bei der Einrichtung einer Landing-Page stehen sämtliche Rechte, Nutzungsrechte an der Landing-Page, der zugehörigen Domain und den Inhal-ten soweit diese nicht vom Kunden im Rahmen einer Mitwirkungspflicht geliefert wurden, ausschließlich der PK-Media zu, soweit nicht explizitanders vertraglich vereinbart.
(9)Für Werbebudgets gilt das Betriebskosten sowie das Werbebudget und die daraus berechnete Betreuungspauschale monatlich im Voraus biszum dritten Werktag fällig werden. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug werden Lastschriften nicht eingelöst beziehungsweise Rechnungen nicht beglichen, so hat die PK-Media das Recht, die Werbekampagne so lange zu stoppen bis die offenen Forderungen vollständig ausgeglichen sind. Der Auftraggeber hat hierbei jedoch die laufenden Betriebskosten und Provisionen weiterhin zu tragen. Der Auftraggeber kann hieraus kei-ne Rechte ableiten, insbesondere kann er nicht kündigen.
C Social Media Betreuung und Advertising
(1)Soweit eine Social Media Betreuung und Advertising zwischen den Parteien vereinbart wurde, gelten zusätzlich zu Abschnitt A die Regelungendieses Abschnittes C. Die PK-Media bietet Dienstleistung im Bereich des Social Media Marketing der Social Media Kommunikation wie der Public Relation (PR) an. Sie unterstützt Unternehmen umfassend bei der Definition, der Planung und Erreichbarkeit von Zielen der Kommunikation imSocial Web und in der klassischen PR Arbeit. PK-Media bietet sowohl Beratung in dem Bereich Konzeption und Strategie als auch konkrete Leis-tung zur Umsetzung von erarbeiteten Strategien und Konzeptionen an. Die PK-Media stellt dem Kunden ein umfassendes Leistungsportfolio zurVerfügung, um den Auftraggeber umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der Kommunikation im Social Web zu unter-stützen. Im Zweifelsfall sind nur diejenigen Leistungen vertraglich vereinbart, die explizit im Vertrag aufgelistet worden sind.
(2)Erbringt die PK-Media Leistungen im Rahmen dieses Vertrages, so gelten diese für jeden Pitch einzeln. Zu den Urheberrechten an den Pitchesgilt Abschnitt A XIII. Ergänzend hierzu erlischt das Urheberrecht nach sechs Monaten, wenn der Auftraggeber nicht binnen dieses Zeitraumes die im Pitch entwickelten Kampangen nachweisbar begonnen hat umzusetzen. Beginnt der Auftraggeber die Kampagne binnen dieses Zeitraums umzusetzen und bringt er die Kampagne binnen weiterer sechs Monate auf den Markt, so behält der Auftraggeber sein Urheberrecht nach Maß-gabe des Absatzes A XI. Dem Auftraggeber obliegt eine Anzeigepflicht gegenüber der PK-Media bezüglich der Umsetzung der Kampagne sowie deren Markteinbringung.
(3)Erbringt PK-Media Leistungen im Rahmen eines Pitches ohne das der Auftraggeber eine Gegenleistung erbringt, erlangt er auch keine Urheberoder Nutzungsrechte. Der Auftraggeber darf Dritten Unterlagen, die er im Rahmen des Pitches erhalten hat, nicht weitergeben. Tut er dies den-noch, wird eine ‚Vertragsstrafe in angemessener Höhe, nicht jedoch unter 20 % der Auftragssumme ab dem Datum der Weitergabe der Unterla-gen fällig. Die Geltungsmachung von weiteren Rechten, insbesondere aus dem Urheberrecht oder aus den Nutzungsrechten bleibt davon unbe-rührt.
(4)Wenn soweit die PK-Media oder von ihr beauftragte Dritte Social Media Accounts für den Auftraggeber einrichten oder nutzen, so geschieht die-se Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform nur namens und in Vollmacht des Kunden, wenn dies schriftlich ver-einbart wurde. Ansonsten ist Vertragspartner der jeweiligen Plattform PK-Media.
Der konkrete Umfang des administrativen, technischen und / oder redaktionellen Betreuung der Social Media wird durch den konkreten Auftragbestimmt, insbesondere wird im Auftrag bestimmt, ob PK-Media die Social Media Kommunikation für den Kunden innerhalb eines festgelegtenRahmens eigenständig oder aber nur entsprechend dem Auftrag geregelter Rücksprache durchführen kann. Dies gilt insbesondere für Presskon-ferenzen.
Mangelt es im Auftrag an einer solchen Festlegung so sind sich die Parteien einig, dass die PK-Media die beauftragten PR Leistungen eigen-ständig erbringen und Absprachen mit dem Kunden nach eigenem Ermessen vornehmen soll.
Der Auftraggeber stellt die PK-Media von allen Ansprüchen frei, die ihr von Dritten gegenüber aus redaktionellen Inhalten gefordert werden.
(5)Eine Haftung für eine fehlerhafte Ermessensauslegung ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es wird gegen eine konkrete Anweisungoder gegen die Regelungen des Abschnittes A XI verstoßen.
(6)Die Parteien sind verpflichtet erhaltene Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln und nur an Dritte weiterzuge-ben, wenn die vorherige schriftliche Freigabe zur Weiterleitung erfolgt ist.
(7)Die PK-Media ist weiter verpflichtet, die im Rahmen der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbe-endigung herauszugeben und den Account damit dem Auftraggeber vollständig zu übergeben. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, die Zu-gangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.
(8)Dem Kunden ist bewusst und er erkennt an, dass die PK-Media keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihr gegebenenfalls empfohlenen, abervon Dritten betriebenen, Social Media Plattformen hat und dass die PK-Media in Folge dessen keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufedieser Social Media Plattformen übernehmen kann.
(9)Soweit der Auftraggeber die PK-Media mit Direktkaufmöglichkeiten durch buy options beauftragt hat, vermittelt die PK-Media ein Vertragsverhält-nis zu dem Auftraggeber und dem Drittanbieter für die buy options. Die PK-Media haftet nicht für die konkrete Ausgestaltung der call to action –Interaktionsfläche erfolgt in Absprache mit dem Drittanbieter. Darüber hinaus erfolgt keine Dienstleistung der PK-Media, soweit nicht anders ver-traglich gesondert vereinbart.
D Media Production
(1)Soweit eine Media Production zwischen den Parteien vereinbart wurde, gelten die zusätzlich zu den zu Abschnitt A die Regelung dieses Ab-schnittes D. Die PK-Media produziert auf Kundenwunsch eigene Medieninhalte. (2)Zu erbringende Genehmigungen durch Kunden umfassen insbesondere Drehgenehmigungen, weitere rechtliche notwendige Erlaubnisse und Genehmigungen für den Einsatzort und falls rechtlich erforderlich das Einverständnis des Eigentümers der abgebildeten Gegenstände sowie der erkennbaren Personen. (3)Besitzt PK-Media für den entsprechenden Einsatz Dauergenehmigungen oder Erlaubnisse, wird dem Kunden durch PK-Media eine Pauschale berechnet. (4)Der Auftraggeber ist weiterhin verantwortlich für eventuell erforderliche Absperrungen und Sicherheitsmaßnahmen und trägt die dafür erforderli-chen Aufwendungen. (5)Sollten durch äußere Umstände, wie z.B. schlechtes Wetter oder nicht fristgerechtes Vorliegen der Genehmigungen oder Erlaubnisse die Dreh-arbeiten nicht möglich sein, ist die PK-Media berechtigt, die Nebenkosten in voller Höhe und die Auftragssumme zu 50 % zu berechnen. (6)Arbeitet PK-Media für ein Unternehmen als Subunternehmer, so stellt der Auftraggeber während der Dreharbeiten eine bevollmächtigte Person bei, welche die gedrehten Szenen als geleistet bestätigt. Dies bedarf abweichend aller sonstigen Vereinbarungen nicht der Schriftform. (7)Ein geplanter Einsatz kann aus Witterungs- oder Sicherheitsgründen bis 24 Stunden vor Beginn der Anreise kostenfrei verschoben werden.(8)Die DVD Programmierung von PK-Media entspricht den laut DVD Forum festgelegten Spezifikationen. PK-Media übernimmt keine Gewähr dafür, wenn die von PK-Media erstellten Produkte nicht auf nicht spezifikationsgerechten Geräten abspielbar sind. (9)Bei Beschädigung oder Verlust eines Masterbandes haftet PK-Media lediglich für die Kopie eines neuen Bandes, maximal jedoch bis zu 350,00€. Die gilt auch, wenn keine Sicherheitskopie des Masters vorliegt. (10)Für normalen Verschleiß von Masterbändern oder anderen wiederholt zur Produktion verwendeten Teilen haftet PK-Media nicht. Sollten durch PK-Media technische Bedenken bei der Nutzung eines Datenträgers bestehen, ist PK-Media vom Auftraggeber kostenlos und unverzüglich Er-satz zu Verfügung zu stellen.
E Internetshops
(1)Soweit die Herstellung, Einrichtung oder Betreuung eines Internetshops zwischen den Parteien vereinbart wurde, gelten zusätzlich zu AbschnittA die Regelung dieses Abschnittes E. Die PK-Media nutzt zur Darstellung oder Einrichtung eines Internetshops ein Baukastensystem, dass den Kundenwünschen angepasst wird.
(2)Die Herstellung, Einrichtung oder Betreuung des Internetshops erfolgt namens und in Bevollmächtigung durch den Auftraggeber. Sollten den-noch Dritte gegenüber der PK-Media Rechte, insbesondere aus der Verletzung von Urheberrechten und anderen Schutzpflichten geltend ma-chen, so stellt der Auftraggeber die PK-Media von allen Kosten frei. Die PK-Media ist berechtigt in diesen Fällen sich eigenständig gegen dierechtliche Inanspruchnahme zu wenden. Unter die Verletzung von weiteren Schutzpflichten fällt insbesondere auch die Verletzung von wettbe-werbsrechtlichen Bestimmungen.
Diese Haftungsbegrenzung wird begrenzt durch den Abschnitt A XI.
(3)Die für das Baukastensystem des Internetshops verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch Vertragsbestandteil dieser Allge-meinen Geschäftsbedingungen. Bei sich widersprechenden Bestimmungen haben die Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PK-Media Vorrang.